Einrichtung einer Hamburger Ombudsstelle in der Flüchtlingsarbeit

Zentrale Forderung des Bündnisses Hamburger Flüchtlingsinitiativen nach einer unabhängigen Beschwerdestelle wird umgesetzt

Seit seiner Gründung fordert das Bündnis Hamburger Flüchtlingsinitiativen (BHFI) die Einrichtung einer Ombudsstelle in der Flüchtlingsarbeit. Damit soll allen Beteiligten die Möglichkeit gegeben werden, an der Gestaltung ihres teils problematischen Alltags mitzuwirken – lösungsorientiert und auf Augenhöhe. Deshalb wurde auf Initiative des BHFI zusammen mit dem Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) und der BASFI das Konzept der Ombudsstelle entwickelt und eine Ombudsperson gefunden.
Die Ombudsstelle wird Anlaufstelle in Beschwerdesituationen für alle mit der Flüchtlingsarbeit befassten HamburgerInnen sein – Geflüchtete, freiwillige HelferInnen, BürgerInnen und MitarbeiterInnen von Einrichtungen oder Behörden. Als Ombudsfrau wurde die ehemalige Landespastorin und Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werkes Hamburg, Annegrethe Stoltenberg, gewonnen.

Für das BHFI ist dies zehn Monate nach seiner Gründung ein großer Erfolg. Es handelt sich um einen wichtigen Schritt hin zu einem partizipativen Umgang mit Konflikten in der Flüchtlingsarbeit. Der Arbeitskreis “Interaktion Hauptamt/Ehrenamt mit Konzeption Ombudsstelle” unter der Leitung von Hendrikje Blandow-Schlegel und Petra Emich hat durch unermüdliches Engagement in den letzten Monaten diesen Erfolg möglich gemacht.

Die unabhängige Ombudsstelle wird niederschwellige Ansprechpartnerin für Geflüchtete, Haupt- und Ehrenamt und für betroffene Bürgerinnen und Bürger sein. Wenn bestehende Strukturen des Beschwerdemanagements an ihre Grenzen stoßen, tritt die Ombudsstelle als Vermittlerin auf. Die Geschäftsstelle wird der Öffentlichkeit zugänglich sein.

Die ehrenamtliche Ombudsfrau und ihre MitarbeiterInnen haben das Recht zu unangemeldeten Besuchen in allen Unterkünften. Sie können zu Stellungnahmen auffordern und haben den direkten Zugriff auf alle Hamburger Behörden über die Teilnahme an einer behördenübergreifenden Lenkungsgruppe.

Durch die Ombudsstelle sollen aber nicht nur in Einzelfällen Missstände behoben, sondern auch präventiv Lösungen für strukturelle Probleme gefunden werden.
Hierfür werden zurzeit im BHFI typische Problemfälle gesammelt (http://bhfi.de/?p=333), strukturiert aufgearbeitet und dann der Ombudsstelle zur Verfügung gestellt.

Die Ombudsstelle wird neben der ehrenamtlich tätigen Leitung zunächst mit zwei Vollzeitstellen ausgestattet und ggf. auf drei aufgestockt. Der Leitung ist es möglich, einen beratenden Beirat einzuberufen. Der Öffentlichkeit wird regelmäßig Bericht erstattet.

Kommentare

Hendrikje Blandow-Schlegel (Leitung Arbeitskreis “Interaktion Hauptamt/Ehrenamt mit Konzeption Ombudsstelle” des BHFI): „Wir freuen uns sehr, dass wir in konstruktiver Zusammenarbeit mit dem ZKF und der BASFI ein schlüssiges Konzept für die Ombudsstelle in der Hamburger Flüchtlingsarbeit erarbeiten konnten. Und wir sind sehr glücklich, dass wir in Annegrethe Stoltenberg eine so erfahrene und für die Aufgabe der Leitung mehr als geeignete Leitungsperson finden konnten.“

Johanna von Hammerstein (Mitglied des SprecherInnenrats des BHFI): „Wir hoffen sehr, dass mit Einrichtung der Ombudsstelle ein Instrument geschaffen wird, dass zur Verbesserung und Befriedung vieler Abläufe in der Flüchtlingsarbeit beitragen wird. Die Engagierten in den Flüchtlingsinitiativen sind häufig die ersten Ansprechpartner, wenn es Schwierigkeiten gibt. Sie sind selbst Kummerkasten für Geflüchtete, erleben aber auch selbst manch Frustrierendes im Umgang mit Einrichtungen oder Behörden. Eine unabhängige Ombudsstelle wird im Einzelfall aber vor allem strukturell bestimmt Einiges befrieden und verbessern können. Wir sind überzeugt, dass wir mit Annegrethe Stoltenberg als ausgesprochen erfahrene und empathische Ombudsfrau die ideale Person für diese neu zu konzipierende Institution gewonnen haben.“

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