Missachtung des Kirchenasyls durch Hamburger Innenbehörde

Das Bündnis Hamburger Flüchtlingsinitiativen (BHFI) verurteilt aufs Schärfste den Bruch des Kirchasyls durch die Hamburger Ausländerbehörde. Es handelt sich um den ersten Fall seit 1984, dass staatliche Behörden in Hamburg das Kirchenasyl missachten. Auch wenn sich die Innenbehörde hinter der Entscheidung der Bundesbehörde (BAMF) versteckt, liegt es im Ermessen der vollziehenden Behörde, einen Geflüchteten mit Polizeiunterstützung aus den Räumen einer Kirchengemeinde zu holen oder nicht.Kirchenasyl bedeutet eine besonders schutzbedürftige Person vor eine Abschiebung zu bewahren, deren Konsequenz unzumutbare Härten wäre. Meist liegen Jahre der Verfolgung, Flucht und Unsicherheit hinter den Menschen, die im Kirchenasyl aufgenommen werden. Die Kirchen überlegen in jedem Einzelfall sehr genau, ob ein Härtefall vorliegt und deswegen eine Person in das Kirchenasyl aufgenommen wird. “Wenn eine Kirchengemeinde Kirchenasyl gewährt, macht sie sich die Entscheidung nicht einfach”, so der Flüchtlingsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz (DBK).Ein Sprecher des BHFI kommentiert: “Wir nehmen mit großer Sorge wahr, dass nun auch die Hamburger Innenbehörde sich dem Druck der politischen Stimmung beugt und die jahrzehntelange Praxis des Respekts vor dem Kirchenasyl über Bord wirft und feste Vereinbarungen mit den Kirchen missachtet.”

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.