Auf Basis der universellen Menschenrechte ist es eine selbstverständliche Verpflichtung unseres Landes und unserer Stadt, Menschen in existentiellen Notlagen aufzunehmen und zu unterstützen, hier in Würde und gleichberechtigt zu leben. Dies gebietet auch Artikel 1, Abs.1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Dahingehend stellt sich der AK Flucht und Bleiben folgende Aufgaben:
- Unterstützung von Geflüchteten und Flüchtlingsinitiativen durch Bereitstellung von Informationen.Dazu wird im AK ein Pool im Ausländerrecht kompetenter Rechtsberatungsstellen zusammengestellt.
- Aktive, kompetente und öffentlichkeitswirksame Auseinandersetzung mit dem Konzept der europäischen Abschottungspolitik gegenüber Geflüchteten. Die aktuellen Migrationsströme sind Auswirkung genau der Globalisierung, deren Nutznießer Europa – insbesondere Deutschland andererseits ist. Statt die Grenzen zur Festung auszubauen, fordert die Arbeitsgemeinschaft/das Bündnis Europas Verantwortungsübernahme, globale und lokale Gerechtigkeit. Als ersten Schritt schlagen wir vor, eine Veranstaltung durchzuführen, die die historischen und aktuellen Anteile des Westens an Fluchtursachen zum Thema hat. Wir bieten an, diese nach Zustimmung des Koordinationskreises zu organisieren.
- Besondere Ungerechtigkeiten des Asyl- und Ausländerrechts werden in die Öffentlichkeit gebracht um politischen Druck zu erzeugen. So die Abschiebung von Mitgliedern eines Volkes, an denen Deutschland sich des Völkermordes schuldig gemacht hat und das bis heute in schlimmster Form diskriminiert wird, in angebliche „sichere Herkunftsländer“ des Balkans: der Roma.
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