587 € für 8 m² Containerzimmer

Stellungnahme des BHFI zu den Gebührenerhöhungen in der öffentlich-rechtlichen Unter-bringung für Geflüchtete in Hamburg
Seit dem 01.01.2018 sind die Gebührensätze für die öffentlich-rechtliche Unterbringung von Ge-flüchteten in Wohnunterkünften auf 587 € und in Erstaufnahmen auf 495 € pro Platz und Monat erhöht worden. Dieses gilt als Regelgebühr auch für auf öffentlich-rechtliche Unterbringung an-gewiesene Selbstzahler (Bewohner mit eigenem Einkommen), sofern ihr Einkommen oberhalb der Hartz IV Regelsätze liegt.
Der Hintergrund für diese Regelung ist die Tatsache, dass der Stadt die Kosten für die Unterbringung von Geflüchteten z.T. vom Bund erstattet werden. Je höher die berechneten Kosten für die Unterbringung, desto größer der Zuschuss des Bundes. Die massiv erhöhten Gebühren für die Unterbringung machen die exorbitant hohen Kosten der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Hamburg nun für Geflüchtete wie auch die Hamburger Öffentlichkeit sichtbar. So werden jetzt z.B. für einen alleinstehenden Geflüchteten für seine 8 m² in einem halben Containerzimmer ohne eigene Küche und eigenes Bad, das er sich zudem noch mit einem anderen Bewohner teilen muss, 587 € pro Monat berechnet. Das sprengt alle Maßstäbe und Regeln, die für den freien und für den öffentlich geförderten Mietwohnungsmarkt gelten und kann bei den in Hamburg aufgenommenen Geflüchteten nur auf Fassungslosigkeit stoßen.
Die tiefere Ursache für dieses Missverhältnis liegt in dem ungenügenden Wohnungsbau, insbe-sondere für Sozialwohnungen. Wenn es mehr bezahlbare Wohnungen in Hamburg gäbe, müssten weniger Geflüchtete und andere Wohnungslose in öffentlich-rechtlicher Unterbringung verbleiben.
Leider hat sich die Stadt von dem Ziel verabschiedet, als Unterkünfte mit Perspektive Wohnen (UPW) 5.600 reguläre Wohnungen für die öffentlich-rechtliche Unterbringung von Geflüchteten zu bauen, die dann später als normale Sozialwohnungen für alle zur Verfügung stehen. Hieß es 2015 noch, dass jeder Bezirk Flächen für 800 Wohnungen ausweisen sollte (das entsprach Wohnraum für insgesamt 28.000 Personen), so geht es heute um UPWs für weniger als 9.000 Personen. Gleichzeitig verbleiben noch 36.000 der in Hamburg lebenden Geflüchteten in öffentlich-rechtlicher Unterbringung, die große Mehrzahl davon in teuer erstellten und teuer betriebenen baulichen Provisorien.

Das BHFI fordert von der Stadt Hamburg:

  • Angemessene Gebührenberechnung für die Unterbringung von Selbstzahlern in öffentlichen Einrichtungen, die sich an der Qualität der Unterbringung und den Mieten für vergleichbare Sozialwohnungen orientiert.
  • Start eines massiven öffentlich geförderten Wohnungsbauprogramms für alle dringlich Wohnungssuchenden in Hamburg, einschließlich der in baulichen Provisorien verbleibenden Geflüchteten.

Hamburg, den 18.1.2018
Arbeitskreis Wohnen im BHFI

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